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Sozialhilfemuster in Ostvorpommern

Die Abbildung 1 gibt einen Überblick über die Neuzugänge zur Sozialhilfe (Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt = HLU) im Zeitraum von 1990 bis 2004 für unseren Untersuchungsbereich.

Die meisten Neuzugänge werden im Jahr 1991, direkt nach der Wiedervereinigung, und 1995 beobachtet, so dass zwei Gipfel den Prozess dominieren. Bis zum Jahr 2001 war dann eine stetige Abnahme der Neuzugänge, gefolgt von einem leichten Wiederanstieg zu verzeichnen.

Abbildung 1: Zugangskohorten zur Sozialhilfe 1990–2004 (N=560)

Quelle: Olaf Jürgens

Eine Erklärung dieser Beobachtung bezieht sich auf die Auswirkungen der politischen und sozialstrukturellen Umwälzungen nach der Wende, die bis Mitte der neunziger Jahre den Bedarf an Sozialleistungen ansteigen ließ. So bewirkte die Transformation in den neuen Bundesländern und den damit verbundenen Angleichungsprozess des Ostens an den Westen einen ökonomischen Strukturwandel, der im ländlichen Raum mit einer beträchtlichen Freisetzung von Arbeitskräften insbesondere im landwirtschaftlichen Sektor einher ging. Bezogen auf die ostdeutsche Landwirtschaft betraf das seit 1990 im Durchschnitt 4 von 5 Arbeitsplätzen (Elder/Meier 1997, Zierold 1997). Obwohl inzwischen die Restrukturierung im Sinne der Generierung einer leistungsfähigen Landwirtschaft durchaus erfolgreich war, sank die Beschäftigungsquote rapide (Barlösius/Neu 2003).

Statusverteilungen über die kalendarische Zeit

In Abbildung 2 wird die Sozialhilfepopulation hinsichtlich der unterschiedlichen Zustände, die sie einnehmen kann (verschiedenen Episoden des Sozialhilfebezug, temporärer Nichtbezug oder Ende des Bezugs) auf der Basis von monatlichen Querschnittsbetrachtungen differenziert.  Es wird deutlich, dass mit der zunehmenden Länge der Beobachtungszeit der Anteil derjenigen Personen, die zum Zeitpunkt der Betrachtung die Sozialhilfe verlassen haben und innerhalb des Beobachtungsfensters auch nicht erneut Sozialhilfe beziehen, überproportional zunimmt. Auf den ersten Blick deutet diese Betrachtungsweise darauf hin, dass sich auch im ländlichen Raum Ostvorpommerns für die Zeit bis 2004 Sozialhilfebezug in vergleichsweise wenigen Fällen verstetigt. Darüber hinaus werden diejenigen Personen ausgewiesen, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt in einer Phase des temporären Nichtbezugs, also zwischen zwei Sozialhilfeepisoden, befinden.

Abbildung 2: Statusverteilung über die kalendarische Zeit

Quelle: Olaf Jürgens

Leider sind hinsichtlich des Verbleibs der Hilfeempfänger kaum Informationen vorhanden, die Aufschluss über das tatsächliche Andauern prekärer Lebenslagen jenseits des Sozialhilfebezugs geben könnten. Vor diesem Hintergrund ist stets fraglich, inwieweit das Ende des Bezugs mit dem Ende von echten Bedarfslagen übereinstimmt. So muss man im Rahmen von Plausibilitätsannahmen davon ausgehen, dass auch eine Phase des temporären Nichtbezugs in den seltensten Fällen mit einer Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt einhergeht. Der unbekannte Verlauf zwischen den einzelnen Sozialhilfeepisoden und nach dem Ende des Bezugs insgesamt stellt - zusammen mit der institutionellen Generierung der Sozialhilfemuster durch die Sozialgesetzgebung - eines der bedeutenden methodischen Probleme bei der Analyse und Interpretation von Sozialhilfedynamiken im Rahmen der Armutsanalyse dar.

Ursachen und Sozialhilfebezug

In der Bundesrepublik hat sich Arbeitslosigkeit spätestens seit den 1990er Jahren zu einem der Hauptgründe für HLU-Bezug entwickelt, da der Anteil derjenigen Arbeitslosen ohne Ansprüche auf das damalige Arbeitslosengeld bzw. die damalige Arbeitslosenhilfe oder mit Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe über die Zeit anstieg (BMGS 2005: 58). Das zeigt sich auch in der Analyse der Ursachen des Sozialhilfebezugs für Ostvorpommern.

Die Erfassung der Ursachen und Ursachenkonstellation für den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt orientierte sich, um die Vergleichbarkeit der Befunde zu gewährleisten, an der Konzeption der Bremer Sozialhilfestudie und wurde dann in Anlehnung an Voges / Kazepov (1998) rekodiert, da die Fallzahlen bei den verschiedenen Kategorien sonst zu niedrig wären. Es wird zwischen unzureichendem Erwerbseinkommen, Arbeitslosigkeit, unzureichenden vorrangigen Sozialleistungen (bzw. dem Warten hierauf) und familialen Ursachen unterschieden.

Abbildung 3: Ursachen des Sozialhilfebezuges

Quelle: Olaf Jürgens

1. Arbeits- bzw. Arbeitslosigkeitsbedingte Ursachen (394 Fälle, 66 %): Hier sind Empfänger und Empfängerinnen zusammengefasst, die auf Grund einer Sperrzeit oder unzureichenden Arbeitslosengeld (ALG)- bzw. Arbeitslosenhilfe (ALHi)- Leistungen Sozialhilfe beziehen. Auch das Warten auf eine Entscheidung über die Gewährung einer solchen Leistung oder das Fehlen jedweder Ansprüche auf Leistungen nach dem damaligen Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bzw. dem Sozialgesetzbuch (SGB) III sowie unzureichende Erwerbseinkommen fallen in diese Kategorie.

2. (Warten auf) Unzureichende vorrangige Leistungen (83 Fälle; 14,8 %): In diese Kategorie fallen Personen, die entweder auf eine Entscheidung über Gewährung vorrangiger Leistungen (z. B. Ausbildungsbeihilfe, Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, nicht jedoch ALG oder ALHi) warten oder aber solche Leistungen in nur unzureichendem Ausmaß erhalten bzw. keine Anspruchsberechtigung haben.

3. Familiale Ursachen (35 Fälle; 6,3 %): Unter dieser Kategorie sind unzureichender oder fehlender privater Unterhalt für einen Partner, Schwangerschaft/ Geburt eines Kindes, Trennung oder unzureichendes Mutterschaftsgeld zusammengefasst.

4. Sonstige (83 Fälle; 14,8 %): Hier sind alle anderen Ursachen enthalten, wie die Inhaftierung des Haushaltsvorstandes, Sucht, zu hohe Miete etc. Dabei wird deutlich, dass auf die reinen Fallzahlen bezogen Arbeitslosigkeit bei weitem die größte Rolle spielt. In der Literatur wird dieser Zusammenhang auf Lücken im vorgelagerten System der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit verwiesen (z. B. Leibfried  et al. 1995). Darüber hinaus sind in dieser Kategorie auch Personen mit unzureichendem Erwerbseinkommen erfasst, was auf die working-poor-Problematik verweist, in unseren Daten in quantitativ vergleichsweise geringem Umfang. An quantitativ zweiter Stelle folgen die unzureichenden vorrangigen Sozialleistungen. Auch diese verweisen auf Sozialhilfebezug, der zumindest partiell sozialstaatlich generiert wird, insbesondere wenn über die Gewährung anderer Leistungen noch nicht entschieden ist.

Familiale Ursachen sind in der betrachteten Region mit der geringsten Fallzahl vertreten. So können beispielsweise Trennungen direkt in die Sozialhilfe führen. Hinsichtlich der Dauer weisen familiale Ursachen die längsten Bezugszeiten auf, die allerdings angesichts der geringen Fallzahl mit Vorsicht zu interpretieren sind. Zusammenfassend lässt sich angesichts der erhobenen Ursachen und Ursachenkonstellationen festhalten, dass Arbeitslosigkeit für die Abhängigkeit von Sozialhilfebedürftigkeit die mit Abstand bedeutendste Rolle spielt.

Auch in unserer Studie bestätigt sich die beträchtliche Heterogenität von temporalen Mustern und Ursachenkonstellationen des Sozialhilfebezugs. Es können auf der Ebene der Analyse prozessproduzierter Ereignisdaten überraschend geringe Unterschiede zu bereits vorliegenden Sozialhilfestudien, die sich auf den städtischen Raum beziehen, ausgemacht werden. Vor dem Hintergrund der beträchtlichen Strukturdefizite der betrachteten Region waren im Rahmen der quantitativen Analysen deutlichere Abhängigkeitsprofile, die mit einem lange andauernden Sozialhilfebezug einhergehen, zu erwarten gewesen. Die institutionelle Ausgestaltung des Sozialhilferegimes scheint im Prozess der Wende schnell im Osten adaptiert worden zu sein, die in der Bremer und Hallenser Studie vorfindlichen Muster des Sozialhilfebezugs scheinen sich auch in Ostvorpommern etabliert zu haben. Dafür sprechen jedenfalls die berechneten mittleren Bezugsdauern in den in Abbildung 4 aufgeführten Studien

Abbildung 4: Überblick über Forschungsprojekte mit Sozialhilfedaten

Auch Ronald Gebauer (2007: 174) stützt die zentrale Hypothese der dynamischen Armutsforschung in seinem jüngst erschienenen Buch "Arbeit gegen Armut", indem er immer wieder betont, dass Armutsepisoden - temporäre Phasen im Lebensverlauf, im Alltag einer Familie - also vorübergehend seien. Auf der Basis des SOEP Sozialhilfekalendariums lassen sich für den Zeitraum von 1991 bis 1999 beispielsweise Verteilungen der Bezugsdauern von Sozialhilfe bevölkerungsrepräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland sowohl als haushalts- als auch als personenbezogene Verlaufsdaten darstellen (vgl. Abbildung 5).

Abbildung 5: Bezugsdauern auf Personenebene auf Grundlage des SOEP

Doch hält dieser, so konsistent erscheinende Befund einer temporären und gesellschaftlich relativ erfolgreich bekämpften prekären Lebenslage, der sowohl aus prozessproduzierten als auch personenbezogenen Verlaufsdatenanalysen entstammt, einer genaueren Prüfung stand? Oder erweist er sich als methodisches Artefakt der Erhebungs- und Auswertungsverfahren, die in der dynamischen Armutsforschung als etabliert gelten? Oder ergibt sich dieses Bild aus den empirischen Daten, weil wir nur einen knappen Beobachtungszeitraum in den Blick nehmen und so ein Zeitscheibchen, einen Stichtag im Jahr, wahrnehmen?

 

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